Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er wurde am 5. September 1957 gegründet und berät Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Hochschulsystems sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. Der Sitz befindet sich in Köln.
Seine Beratungsfunktion erfüllt der Wissenschaftsrat hauptsächlich durch die Erarbeitung von Empfehlungen, die auch veröffentlicht werden. Diese Empfehlungen können sowohl einzelne wissenschaftliche Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) als auch übergreifende Fragestellungen des Wissenschaftssystems (zum Beispiel Hochschulzugang, Lehrerbildung, Hochschulmedizin) betreffen.
Daneben hat der Wissenschaftsrat im Laufe der Zeit eine Reihe von Einzelaufgaben übernommen:
Name | Jahr | |
---|---|---|
von | bis | |
Helmut Coing | 1958 | 1961 |
Ludwig Raiser | 1961 | 1965 |
Hans Leussink | 1965 | 1969 |
Reimar Lüst | 1969 | 1972 |
Theodor Heidhues | 1972 | 1976 |
Wilhelm A. Kewenig | 1976 | 1979 |
Andreas Heldrich | 1979 | 1982 |
Hans-Jürgen Engell | 1982 | 1985 |
Heinz Heckhausen | 1985 | 1987 |
Kurt Kochsiek | 1987 | 1989 |
Dieter Simon | 1989 | 1993 |
Gerhard Neuweiler | 1993 | 1994 |
Karl-Heinz Hoffmann | 1994 | 1996 |
Dagmar Schipanski | 1996 | 1998 |
Winfried Schulze | 1998 | 2001 |
Karl Max Einhäupl | 2001 | 2006 |
Peter Strohschneider | 2006 | 2011 |
Wolfgang Marquardt | 2011 | 2014 |
Manfred Prenzel | 2014 | 2017 |
Martina Brockmeier | 2017 | 2020 |
Dorothea Wagner | 2020 |
Träger des Gremiums sind die Regierungen des Bundes und der Länder. Die Vollversammlung des Wissenschaftsrats besteht aus zwei gleichberechtigten Kommissionen. Die Wissenschaftliche Kommission besteht aus 24 Wissenschaftlern und 8 Repräsentanten des öffentlichen Lebens. Sie werden vom Bundespräsidenten berufen. Die 24 Wissenschaftler werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, der Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam vorgeschlagen. Die 8 Repräsentanten des öffentlichen Lebens werden von Bundes- und Landesregierungen gemeinsam vorgeschlagen.[1] Die Verwaltungskommission besteht aus je einem entsandten Vertreter der sechzehn Länder und sechs Vertretern des Bundes, wobei letztere jedoch 16 Stimmen besitzen, so dass auch die Verwaltungskommission auf 32 Stimmen kommt. Vollversammlungen des Wissenschaftsrates finden vierteljährlich statt und müssen ihre Beschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats ist in Köln. Dort betreuen etwa 80 Mitarbeiter – davon 40 Wissenschaftler – die Arbeit des Wissenschaftsrates in seinen Gremien und Ausschüssen. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats wird jeweils für ein Jahr bestimmt und vertritt den Wissenschaftsrat nach außen.
Der Wissenschaftsrat ruft in einem Positionspapier[2] unter dem Titel Große gesellschaftliche Herausforderungen dazu auf, „Wissen zu ökologischen, technologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Aspekten eines Transformationsprozesses zusammenzuführen bzw. flexibel neu zu kombinieren.“ International verwendete Bezeichnungen für die Große gesellschaftliche Herausforderungen sind “societal challenges” oder “grand challenges”.[3]