Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
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kann unverbindliche Empfehlungen an Staaten, oder Vorschläge an den UNSC aussprechen (kein Parlament!)
entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder
verabschiedet den Etat
wählt die nichtsständigen Mitglieder des UNSC, alle Mitglieder des ECOSOC, auf Vorschlag des UNSC den UN-Generalsekretär, sowie die 15 Richter des IGH
unterstützt die anderen UN-Organe administrativ, z.B. bei der Organisation von Konferenzen, das Verfassen von Studien bzw. Berichten, und die Aufstellung eines Haushaltsplans
Parteien vor dem IGH können nur Staaten sein, jedoch keine internationalen Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte (nicht zu verwechseln mit dem IStGH)
zuständig für die Zusammenarbeit der Staaten auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Hebung des allgemeinen Lebensstandards, Lösung wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Probleme, Förderung der Menschenrechte, Kultur und Erziehung, sowie humanitäre Hilfe)
hierzu hat er zahlreiche Fach- und Regionalkommissionen eingerichtet
Bundestagsdrucksache 17/2726, "Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2008 und 2009", Ausführliche Informationen über die Arbeit Deutschlands in den VN