Deutsche Brauer-Bund e. V. (DBB) | |
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Rechtsform | Eingetragener Verein[1] |
Zweck | Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der gesamten deutschen Brauwirtschaft[1] |
Sitz | Berlin |
Gründung | 27. Juli 1871[2]
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Ort | Dresden[3] |
Präsident | Jörg Lehmann |
Geschäftsführer | Holger Eichele[4] |
Mitglieder | 12[5] |
Organisationstyp |
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Website | www.brauer-bund.de |
Der Deutsche Brauer-Bund e.V. (DBB) mit Sitz in Berlin ist ein Verband aus Mitgliedsverbänden und Direktmitgliedern der Brauwirtschaft. Mitgliedsverbände sind Regionalverbände und Fachverbände der Brauwirtschaft, Direktmitglieder sind Unternehmen und Gruppen der Brauwirtschaft, die mindestens 3,5 Mio. Hektoliter Bierausstoß jährlich aufweisen. Seit Juni 2017 ist Jörg Lehmann dessen Präsident.[6] Er wurde anlässlich der Jahrestagung der deutschen Brauer am 29. Juni 2017 gewählt.[7]
Seit den 1850er Jahren gab es Bestrebungen, unter anderem durch den Verleger Johann Carl, einen Brauer-Bund zu schaffen. Nach langen Verhandlungen war für den 28. Juli 1870 die Gründung des Brauer-Bundes geplant. Der Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges verhinderte dieses Unterfangen. Nach der Ausrufung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 fand die Gründungsversammlung während des Ersten Deutschen Brauertages in Dresden am 27. Juli 1871 statt.[8] An der Versammlung nahmen rund 1000 Brauer aus allen Ländern des Deutschen Kaiserreiches, Österreich-Ungarn, Russischem Kaiserreich, Schweden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und den USA teil. Der erste Präsident wurde Johann Stein.[9] Als Publikationsorgan wurde die Allgemeine Brauer- und Hopfen-Zeitung bestimmt.[10] 1934 wurde der DBB aufgelöst zugunsten der neugeschaffenen Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft innerhalb der NS-Reichsgruppe Industrie. Am 1. April 1949 erfolgte die Wiedergründung.[11]
Die Mitglieder des DBB agieren auf einem seit vielen Jahren leicht rückläufigen Markt: während in den 1990er Jahren jeder Deutsche noch durchschnittlich über 140 Liter Bier trank, waren es 2016 nur noch gut 104 Liter.[18]
Dem Verband gehören heute zwölf Mitglieder an, davon fünf Regionalverbände bzw. Societäten, ein Fachverband und sechs Direktmitglieder.[5]
Das im Juni 2011 für drei Jahre neugewählte Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Führung des Deutschen Brauer-Bundes. Es besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und weiteren Mitgliedern. Die Wahl des Präsidiums erfolgt in dreijährigem Turnus durch die Delegiertenversammlung.[19]
Mitglieder:
Seit dem Jahr 2002 ernennt der Verband zunächst am „Tag des Deutschen Bieres“, dem 23. April, seit 2011 anlässlich des deutschen Brauertages im Juni des jeweiligen Jahres die „Botschafter des Bieres“. Diese Auszeichnung erhalten Personen, die ein außergewöhnliches Engagement an den Tag gelegt haben. Dieses Engagement kann zum Beispiel ein energischer und beispielhafter Einsatz für das deutsche Bier sein oder besondere ehrenamtliche, berufliche, soziale oder politische Aktivitäten oder zukunftsweisende Initiativen.
Der Deutsche Brauer-Bund ist Mitglied im Europäischen Brauereiverband und im Netzwerk Europäische Bewegung sowie der Gesellschaft für Geschichte des Brauwesens.[23]
Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Gericht dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel nicht vereinbar.[24] Der Deutsche Brauer-Bund hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, da nach seinem Dafürhalten die Hinweise auf die positiven gesundheitlichen Wirkungen eines maßvollen Bierkonsums nicht als Werbung zu verstehen sind, sondern als eine reine Information.[25]
Seit Dezember 2012 setzte sich der Deutsche Brauer-Bund für die Eintragung des Reinheitsgebotes als Weltkulturerbe ein.[26] Der Antrag hierfür wurde vom Bayerischer Brauerbund beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit den entsprechenden Gutachten eingereicht.[27] Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da die Jury den Eindruck gewann, dass die Bierproduktion in Deutschland inzwischen sehr industriell geprägt ist.[28]